Welche unmittelbaren (bspw. durch Beauftragungen, Bereitstellung von Infrastruktur, Gewährung von Krediten oder Fördergeldern) und mittelbaren Kosten (bspw. durch Garantien) entstehen dem Bund durch den Bau und Betrieb des LNG-Terminals „Deutsche Ostsee“ in Mukran und der Ostsee Anbindungsleitung bzw. welche Mittel sind dafür im Entwurf des Bundeshaushaltsplans für das Jahr 2024 vorgesehen?

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